Stationäres Hospiz für Stadt und Landkreis Karlsruhe
Getragen von bürgerschaftlichem Engagement
Stationäres Hospiz für Stadt und Landkreis Karlsruhe
Getragen von bürgerschaftlichem Engagement
Die „Menschenrechte Sterbender“ wurden Ende der 70er Jahren in Lansing/Michigan (USA) formuliert.
Ich habe das Recht,
bis zu meinem Tode wie ein lebendiges
menschliches Wesen behandelt zu werden.
Ich habe das Recht,
stets noch hoffen zu dürfen, worauf immer
sich diese Hoffnung auch richten mag.
Ich habe ein Recht darauf,
von Menschen umsorgt zu werden, die sich eine hoffnungsvolle Einstellung zu bewahren vermögen – worauf immer sich diese Hoffnung auch richten mag.
Ich habe das Recht,
Gefühle und Emotionen anlässlich meines
nahenden Todes auf die mir eigene Art und Weise ausdrücken zu dürfen.
Ich habe das Recht,
kontinuierlich medizinisch und pflegerisch
versorgt zu werden, auch wenn das Ziel
„Heilung“ gegen das Ziel „Wohlbefinden“
ausgetauscht werden muss.
Ich habe das Recht, nicht alleine zu sterben.
Ich habe das Recht, schmerzfrei zu sein.
Ich habe das Recht,
meine Fragen ehrlich beantwortet zu bekommen.
Ich habe das Recht, nicht getäuscht zu werden.
Ich habe das Recht,
von meiner Familie und für meine Familie Hilfen zu bekommen, damit ich meinen Tod annehmen kann.
Ich habe das Recht,
offen und ausführlich über meine religiösen und / oder spirituellen
Erfahrungen zu sprechen, unabhängig davon, was dies für andere bedeutet.
Ich habe das Recht zu erwarten,
dass die Unverletzlichkeit des menschlichen Körpers nach dem Tode respektiert wird.
Ich habe das Recht,
meine Individualität zu bewahren und meiner Entscheidungen wegen auch dann nicht
verurteilt zu werden, wenn diese in Widerspruch zu den Einstellungen anderer stehen.
Ich habe das Recht,
von fürsorglichen, empfindsamen und
klugen Menschen umsorgt zu werden, die sich bemühen, meine Bedürfnisse zu verstehen und die fähig sind, innere Befriedigung daraus
zu gewinnen, dass sie mir helfen,
meinem Tode entgegenzusehen.
Ich habe das Recht,
in Frieden und Würde zu sterben.